Das Unternehmensziel von femaSERVICE ist, allen einen erstklassigen Service zu bieten mit umfassenden Dienstleistungen für jede Generation.
Sie finden uns in Aidlingen in der Hauptstraße 25
Unsere Leistungen werden in der Regel privat abgerechnet. Jedoch gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, Leistungen über die Pflege- bzw. Krankenkasse abzurechnen. Dies gilt z.B. bei der sogenannten Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder für Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI.
Gerne stellen wir Ihnen auch Gutscheine über unsere Dienstleistungen aus!
Im Jahr 2013 wurde durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen verbessert. Die häusliche Betreuung wurde zudem in den Katalog der Pflegesachleistungen aufgenommen. Diese kann im Rahmen eines Modellvorhabens auch von anerkannten Betreuungsdiensten erbracht werden. femaSERVICE hat sich für dieses Modellvorhaben beworben und ist seit Januar 2015 ein zugelassener Betreuungsdienst.
2015 wurde auch mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1) weitere Verbesserungen in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen geschaffen. Unter anderem wurden die Pflegesätze angehoben, die Kurzzeitpflege kann auch als häusliche Verhinderungspflege eingesetzt werden (zu 50%) und die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung kann auch von Betreuungsdiensten als Pflegesachleistung erbracht werden.